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OLG Dresden, 03.07.2002 - 8 U 628/0 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
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Verfahrensgang
- LG Dresden, 19.02.2002 - 12 O 2345/01
- OLG Dresden, 03.07.2002 - 8 U 628/0
- OLG Dresden, 03.07.2002 - 8 U 628/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Dresden, 03.07.2002 - 8 U 628/02
Abfindungsvergleich nach Kündigungsschutzklage; Positive Vertragsverletzung (pVV) …
Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2002 - 8 U 628/0
8 U 628/02.Aktenzeichen: 8 U 628/02 12 O 2345/01 LG Dresden Verkündet am 03.07.2002 Die Urkundsbeamtin:.
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2002 - 8 U 628/0
Den Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtwidrigkeit und Schaden hat grundsätzlich der Gläubiger des Anspruches zu führen (vgl. nur BGH, NJW 1994, 3295;… Zugehör, a.a.O., Rz. 1043 f.). - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2002 - 8 U 628/0
Bei der Verletzung von Beratungspflichten sind seit dem Urteil des BGH vom 30.09.1993 (NJW 1993, 3259) folgende Grundsätze maßgeblich: Es gilt zunächst die Vermutung, dass der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwaltes dessen Hinweisen gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtungsweise aus damaliger Sicht nur eine Entscheidung nahe gelegen hätte. - BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2002 - 8 U 628/0
Denn der Rechtsanwalt darf auf die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben seines Mandanten vertrauen und braucht insoweit keine eigenen Nachforschungen vorzunehmen, solange er die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben wederkennt noch kennen muss (vgl. BGH, NJW 2000, 730; NJW 1996, 2931).